Beglaubigte oder bestätigte Übersetzung nach deutschem Recht erkennen

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Beglaubigte oder bestätigte Übersetzungen

Stempel für Urkundenübersetzungen

Immer wieder höre ich bei Anfragen für beglaubigte Übersetzungen die Frage: "Sind Sie staatlich anerkannt?" In meinem Fall ist das sogar so, aber es sagt nun gar nichts über die Berechtigung aus, ob beglaubigte oder bestätigte Übersetzungen angefertigt werden dürfen oder nicht.

Anlass für diesen Blogbeitrag war jedoch ein Artikel im Online-Branchenmagazin Slator vom 6. Mai 2020 über die Ablehnung der neuen Norm für rechtliche Übersetzungen durch das DIN. Diese ISO-Norm beinhaltet unter anderem die Empfehlung, Übersetzungen zu unterschreiben oder abzuzeichnen. Dies könnte laut dem DIN zu Verwechslungen mit beglaubigten Übersetzungen hierzulande führen. Denn beglaubigte Übersetzungen müssen mit einer von Bundesland zu Bundesland verschiedenen Bestätigungsformel - es lebe der Föderalismus - versehen und in der Regel gestempelt und unterschrieben werden. Der Begriff "beglaubigt" ist zwar auch nicht ganz zutreffend, weil lediglich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt wird, wird aber in Baden-Württemberg im allgemeinen Sprachgebrauch so verwendet.

Um aber in Deutschland Übersetzungen beglaubigen oder bestätigen zu können, muss man sich bei Gericht beeidigen lassen. Voraussetzung für diese Beeidigung oder Ermächtigung, wie es in manchen Bundesländern heißt, ist eine staatliche Prüfung oder ein Universitätsabschluss in der jeweiligen Sprache.

Dass die Begrifflichkeiten von Bundesland zu Bundesland so unterschiedlich sind, macht die Sache nicht einfacher. Selbst Behörden sind da nicht immer richtig informiert und geben Infoblätter aus, auf denen dann z. B. steht, dass die Übersetzung von einem staatlich anerkannten Übersetzer gefertigt werden muss. Erst kürzlich hatte ein Kunde ein solches Blatt beim Ausländeramt bekommen. Glück war, dass es bei mir grade stimmte: ich bin staatlich anerkannte Übersetzerin und öffentlich bestellt und beeidigt.

Wie nun können Sie als Kunde nun aber feststellen, ob ein Übersetzer wirklich beeidigt oder ermächtigt ist und die Übersetzungen vom Amt anerkannt werden?

Wenn Sie prüfen möchten, ob Sie es wirklich mit einem beeidigten oder ermächtigten Übersetzer zu tun haben, empfiehlt sich ein Blick in das Verzeichnis der Gerichte unter justiz-dolmetscher.de - in dem auch die Übersetzer gelistet sind - oder die Datenbanken der Berufsverbände. In Baden-Württemberg wären das der BDÜ und der VVU. Auch die Verbände lassen sich die Beeidigungsurkunde vorlegen, bevor man als beeidigt oder ermächtigt in der Datenbank geführt wird.

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