Fachkonferenz Sprache und Recht 2017
von Regina Seelos

Lange habe ich mich auf diese Konferenz gefreut und dann waren die beiden Tage doch so schnell vorbei. So viele Vorträge und Workshops, dass die Auswahl oft schwer fiel. Doch die Punkte, die ich mir ausgesucht hatte, haben sich allesamt gelohnt.
Ein relativ neues Feld ist die Übersetzung in Leichte Sprache. Sich hier einzuarbeiten ist sicher lohnenswert, denn der Bedarf ist da. Es war mir bisher nicht klar, wie grundlegend in diesem Fall in einen Text eingegriffen werden muss, um ihn in Leichte Sprache zu übertragen. Der Workshop im Anschluss an die Einführung hat dies noch verdeutlicht. Ich hoffe, dass hierzu bald nebenberuflich Weiterbildungen angeboten werden, denn nicht jeder hat die Möglichkeit, sich ein Vollzeitstudium an der Uni Hildesheim zu gönnen.
Urkunden übersetze ich schon sehr lange – doch man setzt sich im Alltag oft zu wenig mit verschiedenen Fragen auseinander. Zum Beispiel: Darf ich eigentlich beglaubigen? Streng genommen nicht, trotzdem wird auch in Gesetzen immer wieder dieser Begriff verwendet. Vermutlich in Ermangelung eine treffenderen Begriffs und weil jeder weiß, was damit gemeint ist. Aufgrund der vielen verschiedenen Regelungen in den Bundesländern sorgt auch die Frage des Stempels und des Wortlauts des Bestätigungsvermerks immer wieder für Unsicherheit. Hier konnte ich einiges für meine tägliche Arbeit mitnehmen.
Immer wieder stellt sich die Frage nach dem Urheberrecht. Inwiefern hat der Übersetzer Rechte an seinem Werk? Diese sind tatsächlich umfangreicher als gedacht. Das deutsche Urheberrecht ist da sehr weit gesteckt. Das Urheberrecht liegt immer bei der Person, die das Werk schafft. Dies gilt auch für Übersetzer, wenn eine kreative Leistung beinhaltet ist – und kann selbst für technische Texte und sogar Betriebsanleitungen gelten. Und dieses Urheberrecht nach deutschem Recht kann auch nicht so einfach übertragen werden. Damit unterscheidet es sich auch vom amerikanischen Copyright.
Rege Beteiligung gab es bei der Podiumsdiskussion zum Berufsschutz. Wer profitiert von einem wie auch immer gearteten Berufsschutz? Vornehmlich geht es um den Schutz des Kunden. Es geht weniger um einen Schutz des einzelnen Übersetzers oder des Berufsstandes. In einer globalisierten Welt mit Kommunikationsmitteln fast ohne Zeitverzögerung ist das ohnehin schwer zu schaffen. Die wichtigste Frage ist also: wie kann ein Berufsverband eine qualitativ hochwertige Versorgung der Kunden sicherstellen helfen? Verpflichtende Weiterbildung? Zusätzliche Zertifizierungen? Letztendlich ist natürlich jeder selbst verantwortlich und es sollte im Interesse jedes einzelnen Unternehmers liegen, sich bestmöglich aufzustellen.
Sehr unterhaltsam waren die Vorträge zu forensischen Gutachten und Gutachten zu Übersetzungen. Ich habe für mich beschlossen, dass dies nichts für mich wäre, aber als Abschluss vor der Heimreise waren diese amüsant aufbereiteten Einblicke in die Arbeit als Gutachter genau richtig.
Aber solch ein Branchentreffen ist zum Glück nicht nur Arbeit sondern auch Vergnügen. Zwischendurch blieb auch immer noch Zeit für Pläuschchen unter Kollegen, die wir sehr oft alleine arbeitenden Freiberufler sehr schätzen und genießen.
Hinweis: Fotos unten wurden zur Verfügung gestellt von der Fachkonferenz Sprache und Recht.
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