DSGVO und MT - hier werden die Grenzen sichtbar

Was hat mir die DSGVO in punkto maschinelle Übersetzung gezeigt?

Die DSGVO hatte mich die letzten Monate schwer im Griff. Allerdings weniger in eigener Sache sondern mit Übersetzungen für Kunden, was natürlich sehr erfreulich war. Trotzdem bin ich froh, dass dieser 25. Mai 2018 vorbei ist und alles wieder normal läuft. Ich hatte langsam schon das Gefühl, ich könnte die Texte schon fast selbst schreiben – was natürlich nicht stimmt. Denn auch wenn man meint, immer wieder dasselbe zu übersetzen, ist dem nicht so. Wie bei allen meinen Verträgen, die ich so im Laufe der Jahre übersetzt habe – außer es mussten im Rahmen von Verhandlungen immer nur Änderungen eingearbeitet werden – schweigen sich meine Translation Memorys meist aus. Die – wenn oft auch nur geringen – Unterschiede sind doch zu stark, als dass ein elektronischer Speicher da noch brauchbare Übereinstimmungen findet. Selbst in standardisierten Texten, die nur auf die verschiedenen Unternehmen angepasst werden.

Das erklärt auch die schlechten Testergebnisse, die ich mit Maschinenübersetzungen bisher bei meinen Rechtstexten erzielt habe. Ohne ausreichend Referenzmaterial kann die Maschine eben auch nichts Ordentliches hervorbringen. Und vertrauliches Referenzmaterial findet sich im Internet naturgemäß nur selten. Systeme wie z. B. deepl basieren auf riesigen Datenmengen aus dem Internet. Wenn da nichts ist, dann funktioniert es nicht. Das menschliche Gehirn ist da doch etwas flexibler. Und das menschliche Gehirn wird auch wesentlich besser mit Fehlern im Ausgangsmaterial fertig – und seien es nur ganz gewöhnliche Tippfehler, die nun mal überall vorhanden sind. Das lässt sich auch fast nicht vermeiden, da man diese oft auch bei mehrmaligem Lesen überliest. Eben aufgrund der Flexibilität unseres Gehirns. Dazu gibt es unzählige kleine Lesetests, die immer wieder in den sozialen Medien verbreitet werden: „Wenn Sie das Lesen können, dann gehören Sie zu den … % etc. etc.“

Deshalb sieht es für mich auch weiterhin so aus: Maschinenübersetzung kann in manchen Bereichen schon jetzt die Arbeit beschleunigen. Aber es ist immer noch menschliches Zutun notwendig - ob es nun die Nacharbeit ist, um zu überprüfen und korrigieren, oder die Vorarbeit, um die Datei für eine maschinelle Übersetzung vorzubereiten. Und in anderen Bereichen, wie z. B. im Rechtsbereich oder in Bezug auf sehr spezifische oder neue Technologien -  kann von Unterstützung oder Rationalisierung noch nicht einmal im Ansatz die Rede sein, da eine Überarbeitung bzw. Korrektur des MT-Vorschlags noch wesentlich zeitaufwändiger ist als eine Neuübersetzung - von der Frage der Vertraulichkeit der Daten noch einmal ganz abgesehen, womit wir wieder beim Datenschutz wären.

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